Neben der diagnostischen und beratenden Tätigkeit während der Assessment-Maßnahme ist es die Aufgabe der besonderen Hilfen, den Rehabilitationserfolg jedes Teilnehmers zu begleiten und zu unterstützen. Dafür steht Ihnen ein interdisziplinäres Team aus Psychologen, Low-Vision-Experten, Sozialpädagogen, Pädagogen sowie IT-Fachleuten zu Verfügung. Einige vereinbaren mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu Beginn der Maßnahme feste Termine, andere Unterstützungsangebote können je nach Bedarf jederzeit individuell in Anspruch genommen werden.
Die Reha- und Integrationsmanager (RIM) unterstützen und steuern den Rehabilitationsprozess der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. In enger Zusammenarbeit mit dem gesamten Reha-Team und dem Kostenträger entwickeln sie einen individuellen Förderplan und organisieren Ihren Weg zurück in den Beruf.
Lebenspraktische Fertigkeiten (LPF) sind Tätigkeiten und Verhaltensweisen, die jeder Mensch zur Bewältigung seines Alltags benötigt. Sie tragen wesentlich zur Unabhängigkeit und Selbständigkeit bei. Insbesondere für Menschen mit Seheinschränkungen kann das durch das Erlernen von entsprechenden Handlungsstrategien erreicht werden.
In der Mobilitätsschulung erlernen die blinden und sehbehinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich selbständig und unabhängig von der Hilfe Sehender zu bewegen und auf der Straße zurechtzufinden. Ziel der Schulung ist unter anderem die Unterweisung im Gebrauch des weißen Langstockes.
Der Begriff „Low Vision“ bedeutet übersetzt „geringes Sehen“ und bezeichnet einen Arbeitsbereich, der sich mit individuellen Sehproblemen befasst. Die Beratungen bieten Unterstützungsmöglichkeiten zur Beurteilung und Optimierung des Sehvermögens mittels verschiedener Sehhilfen, Trainings, Beleuchtungsmöglichkeiten und ergonomischen Hilfen.
Der Psychologische Dienst steht Ihnen jederzeit als Ansprechpartner beratend und unterstützend zur Verfügung - seien es familiäre oder persönliche Probleme, Prüfungsängste oder eine gewünschte Unterstützung zu den Themen Kommunikation, Lerntechniken, Entspannungsverfahren. Die Gespräche finden vertraulich statt und unterliegen der Schweigepflicht.