Die Qualifizierungsmaßnahmen und Prüfungen im BFW Halle (Saale) richten sich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und sind entsprechend staatlich anerkannt. Das BBiG regelt die Berufsausbildung, Berufsausbildungsvorbereitung, Fortbildung sowie berufliche Umschulung in Deutschland.
Auf Grundlage dieses Gesetzes wurde das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) befähigt, als öffentliche Einrichtung zur Erforschung und Weiterentwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, bestehende Ausbildungsberufe zu modernisieren und Regelungen zu entwickeln. Das Berufsbildungsgesetz weist außerdem den Industrie- und Handelskammern (IHK) die wichtige Aufgabe zu, als zuständige Stelle für die Zwischen- und Abschlussprüfungen, die Objektivität und Qualität der Prüfungen zu sichern.
Das Berufsbildungsgesetz sieht zwei unterschiedliche, anerkannte Ausbildungsverordnungen und Abschlüsse vor, die beide vom BFW Halle (Saale) angeboten werden.
1. Bundeseinheitliche Qualifizierungen (Umschulungen)
Die Qualifizierungen richten sich nach den bundesweit einheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes und den Empfehlungen des BIBB. Sie entsprechen den neuen und modernisierten Ausbildungsinhalten und berücksichtigen den Grundsatz, jeden Menschen – ob mit oder ohne Handicap - in einem anerkannten, einheitlichen Beruf auszubilden.
Ein Abschluss in diesen Berufen befähigt Sie, verantwortungsvolle Tätigkeiten mit der Übernahme eigener Projekte und selbständiger Aufgabenbereiche auszuführen.
Zu diesen Qualifizierungen gehören:
- Verwaltungsfachangestellte
- Kaufmann/-frau für Büromanagement
- Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste
- Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen
- Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement
2. Qualifizierungen nach § 66 BBiG (Fortbildungen)
Es gibt aber auch Fälle, in denen wegen der Art und Schwere der Behinderung keine Umschulung in einem klassischen Beruf möglich ist, auch wenn Nachteilsausgleiche angewendet werden. Gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz können die zuständigen Stellen (z. B. Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern) daher spezielle Ausbildungsregelungen erlassen, die sich an den bekannten Berufsbildern anlehnen, gleichzeitig aber die Bedürfnisse und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung stärker berücksichtigen. Kompetenzstellen, wie das BFW Halle (Saale), können auf dieser Grundlage besondere Qualifizierungsmaßnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen inhaltlich und konzeptionell mit der IHK entwickeln und genehmigen lassen. Diese werden Fortbildungen genannt, schließen aber wie Umschulung häufig mit einer IHK-Prüfung ab. Nur besondere Spezialisierungen, wie die medizinischen Schreibkräfte, erhalten ein Hauszertifikat.
Die Fortbildungen befähigen Sie, selbstständig ein breites Spektrum der anfallenden Büroarbeiten zu erledigen. Dabei arbeiten Sie gemeinsam mit Ihren Kolleg*innen an einer Aufgabe beziehungsweise einem Projekt oder arbeiten diesen zu.
Zu diesen Qualifizierungen gehören:
- Bürofachkraft
- Fachkraft für Textverarbeitung (einschließlich der Medizinischen Berichtsassistenz und Medizinischen Schreibkraft)
- Fachkraft für Telekommunikation